Jeder Funkamateur kann bei der Bundesnetzagentur ein Rufzeichen für den Ausbildungsfunkbetrieb beantragen. Die Rechtsgrundlage dazu findet sich im Amateurfunkgesetz. Genauer spezifiziert wird der Ausbildungsfunkbetrieb in Paragraph 12 der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk.
§ 12 Ausbildungsfunkbetrieb
- Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses. Zur Durchführung des Ausbildungsfunkbetriebs sind zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateure nach vorheriger Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes berechtigt. Das Ausbildungsrufzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Mit der Zuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Ausbildungsfunkbetrieb festgelegt.
- Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.
- Während des Ausbildungsfunkbetriebs ist von den Auszubildenden das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen.
- Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. Dieser hat die Aufzeichnungen ein Jahr aufzubewahren.
Im ersten Satz des ersten Absatzes ist eindeutig formuliert, was mit einem Ausbildungsrufzeichen erlaubt ist. Dennoch finden sich in einigen Foren seitenlange Beiträge mit unendlichen Diskussionen zu diesem Thema. Es ist müßig diese zu lesen, das Nachschlagen der entsprechenden Stellen im Gesetzt bringt da eher Klarheit.
Das Ausbildungsrufzeichen mit Präfix DN ist nützlich für Funkamateure, die andere Menschen auf dem Weg zur Prüfung begleiten. Ob es sich dabei um Familienmitglieder, Freunde oder Fremde handelt ist nicht relevant. Wichtig ist, dass das Ziel des Ausbildungsfunkbetriebs die Vorbereitung auf die Prüfung ist.
In der Verordnung steht ebenfalls, dass der Funkbetrieb unter unmittelbarerer Aufsicht erfolgen muss. Außerdem müssen Angaben zum Funkbetrieb schriftlich, z.B. in einem Logbuch, festgehalten werden.
Ausbildungsrufzeichen beantragen
Das Ausbildungsrufzeichen kostet einmalig 70 € und muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag sollte neben den üblichen Angaben (Name, Adresse, Rufzeichen) ein Wunschrufzeichen und eine Erklärung zur Veröffentlichung der eigenen Adressdaten in der Rufzeichenliste (Zustimmung ja/nein) enthalten. Die Bundesnetzagentur benötigt einen eigenhändig unterschrieben Antrag. Einen Antrag auf Erteilung eines Ausbildungsrufzeichens habe ich als PDF vorbereitet. Du kannst meine Vorlage gern ausdrucken, ausfüllen und an die Bundesnetzagentur senden.
Die Bundesnetzagentur stellt inzwischen einen Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens als PDF bereit. Der fertige Antrag muss dann an die Außenstelle Dortmund der Bundesnetzagentur gesendet werden.
Bundesnetzagentur Dienstleistungszentrum 10 Alter Hellweg 56 44379 Dortmund
Von der Beantragung des Ausbildungsrufzeichens bis zur Zuteilung hat es in meinem Fall ungefähr eine Woche gedauert.
Hab mein Ausbildungsrufzeichen gerade letzte Woche bekommen.
Ich hatte vorher einfach einen Antrag auf ein Rufzeichen in eine Mail formuliert, was so nicht ging. Neben der eigenen Zuteilungsnummer (siehe Zulassung), dem gewünschten Ausbildungsrufzeichen und der Erklärung, dass man die Gebühr in Höhe von 70€ bekannt ist, benötigen die vor allem die Unterschrift. Das ist der eigentliche Grund, warum eine einfache Mail nicht ausreicht.
Es ist jedoch möglich, das gedruckte Anschreiben (oder Silvios Vorlage) zu unterschrieben und eingescannt als PDF an folgende Adresse zu schicken: Dort10-Postfach@BNetzA.de
Hat bei mir dann nur 3-4 Tage gedauert 🙂
Die frage ist ja wann kommt die neue klasse under der do .na ja der 24.12.ist ja balde da .mak sehen denke doch das mann es bis dahin geschaft hat .73
Danke für die Informationen – besonders die Kontakt-eMail in DanielWFs Posting.
Die Bearbeitung war turbo-schnell. Abends um 22h die eMail geschickt – am nächsten morgen war um kurz vor 7h schon die Bestätigungsemail mit der Bestätigung des gewünschten Rufzeichens da.
In der Rufzeichenliste tauchte das Rufzeichen etwa 2Tage (übers Wochenende) später auf.
Papierkram kommt dann später nach.
Seit Herbst 2016 hat die BNetzA ein eigenes Formular für die Beantragung eines Ausbildungsrufzeichens. Es sollte also deren Formular verwendet werden.