Schon vor einem Jahr gab es kurz vor Weihnachten ein “Geschenk” der Bundesnetzagentur: Die Klasse E durfte jetzt endlich auch offiziell die Frequenzen des HAMNET nutzen. Die Genehmigung galt zunächst einmal bis zum 31.12.2018. Ende des Jahres hätten also alle Inhaber einer Genehmigung der Klasse E wieder im HAMNET QRT machen müssen. Heute wurde eine Mitteilung der BNetzA veröffentlicht, nachdem die Nutzung bis zum 31.12.2019 weiterhin geduldet wird.
Die Mitteilung der BNetzA lies mich doch etwas schmunzeln. So wurde dort geschrieben, dass “Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-RadioNetz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den
Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 –
5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der
Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember
2019 geduldet.“ (Mitteilung 415/2018)
Aber das war noch nicht alles. Auch das 4m Band kann jetzt, zumindest in Teilen, das gesamte Jahr über genutzt werden. In diversen sozialen Netzwerken wurde schon die Vermutung aufgestellt, dass die schleppende Einführung von TETRA bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten dafür verantwortlich wäre, dass der Amateurfunkdienst nicht mehr Frequenzen dort bekommt. Wenn ich mir aber den Text der Mitteilung ansehe, steht da nur was vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium der Verteidigung. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet. (Mitteilung 414/2018)
Der Runde Tisch Amateurfunk als Ansprechpartner der Behörden und Ministerien in Deutschland für den Bereich Amateurfunk hat intensive Gespräche mit den Vertretern der Ministerien und Behörden geführt, die jetzt dieses Ergebnis gebracht haben. Drücken wir den Vertretern des RTA die Daumen, dass sie weiterhin so erfolgreich für den Amateurfunkdienst5 in Deutschland arbeiten.